Stornobedingungen:
Eine Reiserücktrittversicherung ist generell empfehlenswert
Falls die Stornierung bis 90 Tage vor der Mietperiode erfolgt wird nur die Anzahlung einbehalten, falls sie später erfolgt, werden vom 90.-60. Tag vor Mietbeginn 50% vom 60.-45. Tag vor Mietbeginn 75% des Mietgesamtbetrages fällig.
Erfolgt die Stornierung noch später ist der Gesamtbetrag zu leisten.
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft und somit uneingeschränkt die Gerichtsbarkeit des Kanton Luzern/Schweiz.
Hausordnung: Diese wird mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt